Reglement im Villatoro

Die Leitung des Villatoro wird Ihre Mitarbeit bei der Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften, die einen friedlichen und sicheren Aufenthalt unserer Gäste gewährleisten sollen, sehr zu schätzen wissen.

§1

1. Die Ordnung ist für alle Gäste verbindlich und legt die Regeln für den Aufenthalt im Gasthaus, die Erbringung von Dienstleistungen und die Haftung fest, die Bestandteil des Hoteldienstleistungsvertrags sind, der durch die Unterzeichnung einer Meldekarte, den Abschluss einer Reservierung oder eine Vorauszahlung für den Aufenthalt im Villatoro abgeschlossen wird.

2. Die Ordnung ist an der Rezeption und in jedem zimmer erhältlich.

3. Die Höhe der Gebühren für Hoteldienstleistungen im Zusammenhang mit der Zimmerreservierung, die Regeln für die Rückerstattung von Vorauszahlungen und Ähnliches sind in der Preisliste der an der Rezeption erhältlichen Hoteldienstleistungen angegeben.

§2

1. Das Zimmer im Villatoro wird für Hoteltage gemietet.

2. Wenn der Gast die Zeit seines Aufenthalts nicht angibt, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Hoteltag gemietet wurde.

3. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr am Anreisetag und dauert bis 10:00 Uhr am Abreisetag.

4. Der Wunsch, den Aufenthalt über den in der Reservierung oder am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, muss vom Gast bis 09:00 Uhr des Tages, an dem das Datum der Zimmervermietung abläuft, an der Rezeption gemeldet werden. Das Villatoro wird Ihren Wunsch, Ihren Aufenthalt zu verlängern, so weit wie möglich berücksichtigen. Das Villatoro kann die Verlängerung des Aufenthalts verweigern, wenn keine Zimmer verfügbar sind, wenn sich die Gäste nicht an diese Bestimmungen halten oder ihren vorherigen Aufenthalt nicht bezahlen.

§3

1. Der Gast sollte beim Einchecken einen Ausweis mit Foto vorlegen und eine Meldekarte unterschreiben.

2. Der Gast darf das Zimmer nicht auf andere Personen übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.

3. Das Villatoro behält sich das Recht vor, für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eine Kaution oder die Vorab-Autorisierung einer Kreditkarte zu verlangen, und behält sich auch das Recht vor, eine Kreditkarte (oder ähnliche Karte) für verursachte Schäden oder unbezahlte Rechnungen nach der Abreise zu belasten.

4. Personen, die nicht im Villatoro eingecheckt haben (deren Aufenthalt nicht gemeldet wurde), können von 7:00 bis 22:00 Uhr im Zimmer verweilen. Nach 22:00 Uhr besteht eine Meldepflicht für weitere Personen, die bei den Gästen im Zimmer übernachten, gegen eine zusätzliche Gebühr entsprechend dem Tagespreis.

5. Das Villatoro kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während eines vorangegangenen Aufenthaltes grob gegen die Ordnung verstoßen hat, insbesondere durch Schädigung der Person oder des Eigentums von Hotelgästen, Hotelangestellten, sonstigen Personen sowie des Hoteleigentums oder in sonstiger Weise den friedlichen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb des Villatoro gestört hat.

§4

1. Das Villatoro bietet Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und seines Standards an.

2. Falls es Vorbehalte bezüglich der Qualität der Dienstleistungen gibt, wird der Gast gebeten, diese so schnell wie möglich an der Rezeption zu melden, damit das Villatoro den Standard der angebotenen Dienstleistungen verbessern oder entsprechend reagieren kann.

3. Das Villatoro bietet:

a) Bedingungen für die Erholung des Gastes,

b) Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Sicherheit, dass Informationen über den Gast vertraulich behandelt werden,

c) professionellen und höflichen Service für alle im Villatoro erbrachten Dienstleistungen,

d) Reinigung des Zimmers und Durchführung notwendiger Reparaturen an den Geräten während der Abwesenheit des Gastes oder in seiner Anwesenheit, wenn er dies wünscht,

e) einen technisch einwandfreien Zustand des Zimmers; bei Mängeln, die nicht sofort behoben werden können, wird sich das Villatoro bemühen, das Zimmer zu ersetzen oder die Unannehmlichkeiten so weit wie möglich anderweitig zu mildern.

§5

1. Der Gast hat das Recht, eine Beschwerde in Bezug auf die Funktionierung des Zimmers und die Erbringung von Dienstleistungen durch den Dienstanbieter, die gegen die in den Vorschriften festgelegten Bedingungen verstoßen, einzureichen.

2. Alle Beschwerden, einschließlich der Daten des Gastes und einer kurzen Beschreibung des Beschwerdegegenstands, sollten schriftlich an der Rezeption eingereicht werden.

3. Der Leistungserbringer prüft die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Zustellung.

§6

Auf Anfrage bietet das Villatoro folgende Dienstleistungen als Teil der Aufenthaltsgebühr an:

a) Bereitstellung von Aufenthalts- und Reiseinformationen;

b) Wecken zur festgesetzten Zeit;

c) Bestellung eines Taxis

d) Verwahrung (während des Aufenthaltes des Gastes im Villatoro) von Geld, Wertpapieren und anderen Wertgegenständen, insbesondere von Kostbarkeiten, Schmuck, Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Das Villatoro darf die Annahme dieser Gegenstände zur Verwahrung nur verweigern, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit darstellen oder wenn sie im Verhältnis zur Größe oder zum Standard des Villatoro zu wertvoll sind oder wenn sie zu viel Platz beanspruchen;

§7

1. Im Villatoro herrscht von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr Nachtruhe.

2. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen des Villatoro in Anspruch nehmen, darf den friedlichen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Das Villatoro kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, weitere Dienstleistungen verweigern, was den Gast nicht von der Verpflichtung entbindet, für den vorherigen Aufenthalt (jeden angefangenen Hoteltag) und zusätzliche Dienstleistungen und eventuell verursachte Schäden zu bezahlen.

3. Im Interesse eines sicheren und komfortablen Aufenthalts unserer Gäste gelten die folgenden Ordnungsregeln:

a) Aus Gründen der Brandsicherheit ist es verboten, in den Zimmern Heizgeräte, elektrische Bügeleisen und ähnliche Geräte zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören;

b) das Befördern und Lagern von gefährlichen Materialien, einschließlich Waffen, Munition, Sprengstoffen, brennbaren, leuchtenden, giftigen und ätzenden Stoffen ist verboten;

c) Rauchen und elektrische Zigaretten sind vollständig verboten, und ein Verstoß gegen dieses Verbot hat zur Folge, dass dem Gast der Betrag von 500 PLN als Pauschalbetrag für die Auffrischung der Räume in Rechnung gestellt wird,

d) Kinder unter 15 Jahren sollten unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen stehen;

e) In den Zimmer und ihrer Einrichtung sind keine Änderungen erlaubt, mit Ausnahme geringfügiger Änderungen an kleinen beweglichen Möbeln und Einrichtungsgegenständen in einer Weise, die die Funktionalität und Sicherheit nicht beeinträchtigt; dies gilt auch für Eingriffe in Einrichtungen oder Geräte, die sich im Villatoro befinden

f) es ist verboten, übermäßigen Lärm und unangenehme Gerüche auszustoßen, die den Aufenthalt anderer Personen im Villatoro stören würden.

g) es ist Gästen verboten, sich an Orten aufzuhalten, an denen Versammlungen, Konferenzen, Hochzeiten und andere besondere Veranstaltungen stattfinden, wenn der Gast keine eingeladene Person oder Teilnehmer ist.

h) der Aufenthalt eines Tieres im Villatoro ist an die vorherige Zustimmung des Villatoro gebunden, während des Aufenthaltes ist der Besitzer des Tieres verpflichtet, sein Gesundheitsbuch mit den aktuellen Impfungen für alle Schäden, die durch das Tier verursacht wurden, zu haben, ist für den Besitzer verantwortlich. Es gibt allgemeine Regeln für Tierhalter:   es ist verboten, Tiere in Verpflegungs- und Erholungseinrichtungen einzuführen, und auf öffentlichen Plätzen sind sie verpflichtet, Ihren Hund an der Leine und mit Maulkorb zu führen.

§8

1. Das Villatoro haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, eingebracht werden, in dem in den einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs festgelegten Umfang.

2. Für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertgegenständen, insbesondere von Kostbarkeiten, Schmuck und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, haftet das Villatoro nur, wenn diese Gegenstände in die Verwahrung des Hotels gegeben werden.

3. Der Geschädigte sollte die Rezeption über den Eintritt des Schadens unmittelbar nach dessen Entdeckung informieren.

4. Das Villatoro ist nicht verantwortlich für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Autos oder anderen Fahrzeugen und deren Eigentum.

§9.

1. Jedes Mal, wenn ein Gast den Raum verlässt, sollte überprüfen, ob die Tür geschlossen ist.

2. Der Gast trägt die finanzielle Verantwortung für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Gegenständen, die im Villatoro oder in der Umgebung des Hotels durch ihn oder durch Personen, die ihn besuchen oder unter seiner Obhut stehen (z. B. Kinder), verursacht werden.

3. Unmittelbar nach dem Schadenseintritt sollte der Gast diese Tatsache an der Rezeption melden. Das Villatoro stellt dem Gast den verursachten Schaden gemäß dem Kostenvoranschlag in Rechnung, der während des Aufenthalts des Gastes im Villatoro vorgelegt werden kann. Wenn es nicht möglich ist, den Betrag sofort anzugeben, erstellt das Villatorol innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen einen ersten Kostenvoranschlag und informiert den Gast telefonisch, per E-Mail oder per Post entsprechend dem Protokoll. Dem Gast werden sowohl die Kosten, die sich aus der Verursachung eines Schadens ergeben (z. B. Ausschluss des Zimmers vom Verkauf), als auch die Kosten für die Behebung des Schadens selbst in Rechnung gestellt.

4. Im Falle eines ungerechtfertigten Anrufs der Feuerwehr, der auf ein Verschulden des Gastes zurückzuführen ist, wird ihm ein solcher Anruf nach der Rechnung der Feuerwehr in Rechnung gestellt.

§10

Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Zimmer zurücklässt, werden auf Anfrage an die vom Gast angegebene Adresse und auf seine Kosten zurückgeschickt. Fehlt eine solche Verfügung, bewahrt das Villatoro diese Gegenstände 1 Monat lang auf und ist dann berechtigt, sie zu entsorgen. Im Falle von Lebensmitteln oder anderen verderblichen Waren werden diese vor dem Verderben höchstens 24 Stunden gelagert.

§11

1. Der Gast erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 29. August 1997 (Gesetzblatt der Rep. Polen von 2016 Pos. 922) durch Citronex Sp. o.o. mit Sitz in Zgorzelec, ul. Słowiańska 13, 59-900 Zgorzelec, NIP (Steuernummer) 615 204 63 01, für die Bedürfnisse des Aufenthalts des Gastes im Villatoro und die Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen des Gasthaus einverstanden.

2. Der Gast hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen und zu korrigieren.

3. Das Villatoro wird alle Anstrengungen unternehmen, um zu gewährleisten, dass diese Daten gemäß der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, bekannt als „DSGVO“ , nach den höchsten Sicherheitsstandards verarbeitet werden.

4. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

a) Bearbeitung von Anfragen – Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person – für einen Zeitraum von 30 Tagen

b) Reservierung eines Hotelzimmers – Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person – für 12 Monate

c) Erfüllung eines Hotelvertrags – Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO – Zustimmung der betroffenen Person – für 5 Jahre

d) Vermarktung der Dienstleistungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen– Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO, vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Person – bis zur Löschung oder Beendigung des Geschäftsgrundes

e) Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum im Hotel oder Restaurant durch den Einsatz von Videoüberwachung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO für 30 Tage

5. Die Empfänger der Daten können folgende Unternehmen bzw. Personen sein:

a) externe Buchhaltungsstelle

b) Agenten, die Hoteldienstleistungen verkaufen

c) Unternehmen, die Marketing-Dienstleistungen anbieten

d) Anbieter von Anwendungen zur Informationsübertragung

e) Einrichtungen, die nach dem Gesetz zum Zugang zu personenbezogenen Daten berechtigt sind

6. Die Gäste haben das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu verlangen, das Recht auf Berichtigung, Übermittlung und, soweit sie ihre Einwilligung gegeben haben, das Recht, die Verarbeitung zu löschen oder einzuschränken, das Recht, gegen die Verarbeitung Einspruch zu erheben und ihre Einwilligung jederzeit zurückzuziehen.

7. Gäste haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzureichen

8. Die Bereitstellung von persönlichen Daten ist freiwillig, eine Verweigerung der Bereitstellung kann jedoch Folgendes zur Folge haben:

a) Ablehnung einer Reservierung

b) Ablehnung der Erbringung von Dienstleistungen

9. Das Villatoro stellt sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht profiliert werden

 

Der Direktion

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Villatoro